1. ALLGEMEINES
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Bedingungen gelten für alle Bestellungen, die uns aufgegeben werden so wie für alle unsere Angebote oder Lieferungen. Es wird vorausgesetzt, dass der Käufer die allgemeinen Verkaufs-und Lieferungsbedingungen kennt.
Es wird davon ausgegangen, dass der Käufer, der auf irgendwelche Weise eine Bestellung bei uns aufgibt, die vorliegenden allgemeinen Bedingungen angenommen hat. Die Ausführung jeder Bestellung unterliegt den vorliegenden allgemeinen Bestellungen der EXTROM A.G. CENTRE DES ABRASIFS - EXTROM unter ausdrücklichem Ausschluss der allgemeinen Bedingungen des Käufers, wenn sie auch später mitgeteilt werden.Mögliche Abweichungen von den allgemeinen Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der EXTROM A.G. CENTRE DES ABRASIFS.
Hinweise über Gewicht, Leistungsfähigkeit, Preis und weitere, im Katalog, in den Broschüren oder Angeboten erwähnte Angaben werden nur zur Kenntnisnahme mitgeteilt. Sie werden erst im Falle einer ausdrücklichen, schriftlichen Vereinbarung hierüber bindend.
Technische Veränderungen sind möglich. Wird die Form oder die Farbe wegen Modernisierung oder Entwicklung der Ware geändert, so liefern wir das neueste Modell.
Die Ware wird in der von uns angegebenen Verpackungseinheit geliefert.
Die im neuesten Katalog mitgeteilten technischen Hinweise machen alle vorigen Publikationen rückgängig. Die vorliegenden allgemeinen Bedingungen haben Vorrang vor allen anderen allgemeinen oder früheren allgemeinen Bedingungen der EXTROM A.G. CENTRE DES ABRASIFS.
Für mögliche Druckfehler sind wir nicht verantwortlich.
Die Bestellung und der Verkaufsvertrag unterstehen ausschließlich dem belgischen Recht, den allgemeinen, vorliegenden Bedingungen und gegebenenfalls den besonderen, auf der Vorderseite stehenden Bedingungen.
1.2. Die EXTROM A.G. CENTRE DES ABRASIFS behält sich das Recht vor, aus Gründen, die ihr eigen sind, einen Auftrag zu verweigern oder dessen Ausführung einzustellen. In diesem Fall wird der Auftraggeber keinen Anspruch auf Schadenersatz geltend machen können und die Bestellung wird rückgängig gemacht. Die schon gelieferten Waren werden jedoch in Rechnung gestellt. Würden Handels- oder Verwaltungskonzessionen der EXTROM A.G.CENTRE DES ABRASIFS entzogen, so würde die Bestellung rückgängig gemacht werden. Die schon gelieferten Waren werden jedoch in Rechnung gestellt werden.
Eingriffe von hoher Hand und Ereignisse wie Streik, Lockout, Feuer, Überschwemmung, Materialmangel oder Transportstörungen, Maschinenbruch, usw ... sind als von uns nicht zu vertretende Umstände, Ereignisse oder Fälle von höherer Gewalt zu betrachten, wenn sie die Lieferung unmöglich machen, verzögern oder unzumutbar erschweren.Die EXTROM A.G.CENTRE DES ABRASIFS wird nicht verpflichtet, zu beweisen, dass die Umstände unvorhersehbar oder unumgänglich waren, und dass die Ausführung des Vertrags unmöglich wurde. Die EXTROM A.G.CENTRE DES ABRASIFS behält sich jedoch das Recht, den Ausführungstermin des Vertrags um eine Periode zu verlängern, die der Dauer der Behinderung gleich ist, oder sogar ohne Verpflichtung oder Verantwortung ihrerseits vom Vertrag zurückzutreten, wenn diese Umstände die Ausführung der Bestellung wie vorgesehen gefährden.
1.3. Jede Stornierung einer Bestellung seitens des Käufers soll schriftlich mitgeteilt werden. Sie wird erst gültig, wenn sie schriftlich von der EXTROM A.G.CENTRE DES ABRASIFS angenommen worden ist.
Wenn eine Bestellung einer Ware von besonderer Anfertigung storniert wird, schuldet uns der Käufer den gesamten Bestellungsbetrag.
2. PREISE
2.1. Die Preise sind in Euro ohne MwSt angegeben. Sie werden erst nach schriftlicher Bestätigung unsererseits und bei Erwähnung der Gültigkeitsdauer bindend.
Wenn der Käufer nach Erteilung der Bestellung eine besondere Verpackung, Versandart oder eine spezifische Lieferfrist verlangt, und vorausgesetzt dass wir dies annehmen, gehen die dadurch verursachten Kosten zu Lasten des Käufers .
2.2. Die gültigen Preise sind diejenigen, die in der schriftlichen Bestellungsbestätigung stehen, es sei denn, der Verkäufer wird gezwungen, sie in Anbetracht der Entwicklung der festen und/oder variabelen Kosten wegen einer Änderung ihrer Struktur ( Rohstoffe, Löhne, Energie, unerwartete Erhöhung der internationalen Wechselkurse, ...) anzupassen. In diesem Fall ist der neue, auf der Vorderseite stehende Preis der gültige.
2.3. Obwohl die Bestellungen oder Verträge sich auf unterschiedliche Güter oder Elemente beziehen, wird die Bestellung als ein unteilbares Ganzes betrachtet. Wenn keine ausdrückliche, entgegengesetzte Klausel besteht, ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Bestellungsbetrags bar bei der Bestellung zu zahlen. Der Saldo ist bar bei der Lieferung zu zahlen.
3. LIEFERUNG
Die Lieferung geschieht auf Risiko des Käufers, sogar wenn die EXTROM A.G. CENTRE DES ABRASIFS den Transport übernimmt; dasselbe gilt auch, wenn die Lieferung frachtfrei erfolgt. Bei Bestellungen, die niedriger als 500 € sind, wird die Fracht in Rechnung gestellt. Bei Bestellungen, die höher als 500 € sind, erfolgt die Lieferung frachfrei. Weiter erfolgt die Lieferung in Belgien und Luxemburg frachtfrei und nicht abgeladen. Wir liefern nur per Verpackungseinheiten.
4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
4.1 Wenn keine entgegengesetzte Klausel auf der Rechnung steht, ist der Betrag bar an den Geschäftssitz der EXTROM A.G. CENTRE DES ABRASIFS zahlbar. Der auf der Rechnung stehende Betrag ist netto zu zahlen. Skonto- und Bankkosten gehen zu Lasten des Käufers. Der Betrag ist auf die auf der Vorderseite angegebenen Konten und mit Angabe der Kunden- und Rechnungsnummer zu überweisen.
4.2. Steht die Zahlung einer Rechnung am Fälligkeitsdatum aus, wird die Rechnung als Schadenersatz um eine Pauschalentschädigung erhöht, die 15 % des Rechnungsbetrags ausmacht und sich mindestens auf 100 € beläuft. Dies entspricht dem Schaden, den die EXTROM A.G.CENTRE DES ABRASIFS wegen Verwaltungskosten, Kontrolle der Schuldner, Nichtverfügbarkeit der Gelder und dergleichen mehr erleidet. Weiter schuldet der Käufer Verzugszinsen zu einem Satz von 12%.
Diese Erhöhungen sind uns mit vollem Recht und ohne Inverzugsetzung geschuldet, sogar wenn die Hauptschuld mit Verspätung erfolgt..
4.3. Steht die Zahlung einer Rechnung am Fälligkeitsdatum aus, werden die gesamten Rechnungen des Käufers unverzüglich einforderbar; dies gilt auch für noch nicht fällige Rechnungen.
4.4. Bei Nichtzahlung des gesamten Betrags oder bei Teilzahlung sind eine Pauschalentschädigung und Zinsen wie im Artikel 4.2. angegeben ebenso zahlbar.
4.5. Die Abgabe und/oder Annahme eines Wechsels oder irgendeines anderen begebbaren Forderungstitels haben keine Novation zur Folge und erlauben einem nicht, den allgemeinen Bedingungen auszuweichen.
4.6. Ungeachtet des Inhalts der Artikel 7.1. und 7.2. und im Falle einer Bestreitung sollen die Rechnungen innerhalb von 8 Tagen nach Empfang protestiert werden.
5. EIGENTUMSÜBERTRAGUNG
Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten Betrags, der Zinsen, der Kosten und Nebenkosten. Bis zum Tag der vollständigen Bezahlung trägt der Käufer die Risiken möglicher, den Waren angerichteter oder von den Waren verursachter Schäden.
Außerdem behält sich der Verkäufer ausdrücklich das Recht, den Kaufvertrag anzumelden, damit er die Vorrechte genießen kann, wie sie im Artikel 20.5° des Gesetzes vom 16. Dezember 1851 über Vorrechte und Hypotheken stehen.
Es wird davon ausgegangen, dass der Käufer die Bestimmungen des Artikels 101 des Gesetzes über Konkurse kennt und akzeptiert. Laut dieses Gesetzes wird die Eigentumsübertragung vorübergehend bis zur vollständigen Zahlung eingestellt und hat der Verkäufer das Recht die Rückgabe der unbezahlten Ware zu verlangen.
6. LIEFERFRISTEN
Die Lieferfristen werden zur Kenntnisnahme angegeben und binden uns auf keinen Fall. Der Verzug einer Lieferung gibt dem Käufer kein Recht, die Lieferung der Waren zu verweigern, den Verkauf rückgängig zu machen, Schadenersatz oder die Auflösung des Vertrags zu verlangen.
Eilsendungen, Sendungen per Taxi-Post erfolgen auf ausdrückliche Anfrage des Kunden und auf dessen Kosten.
7. RÜCKNAHME DER WAREN
7.1. Der Käufer ist verpflichtet, die Waren sofort in Empfang zu nehmen und sie zu kontrollieren. Bei Nichtübereinstimmung der empfangenen Waren kann der Käufer sie der EXTROM A.G. CENTRE DES ABRASIFS zurücksenden unter der Bedingung, dass er sich genau an die folgende Regel hält:der Käufer soll uns über jegliche Art Nichtübereinstimmung, mit Ausnahme von verborgenen Mängeln, schriftlich und innerhalb von 48 Stunden benachrichtigen. In diesem Fall soll die Ware in dem Zustand bleiben, in dem sie sich befand, als die Nichtübereinstimmung festgestellt wurde.
- Zur korrekten Bearbeitung des Dossiers brauchen wir unbedingt folgende Dokumente:
• den ursprünglichen Frachtbrief;
• eine schriftliche Erklärung des Käufers über die Nichtübereinstimmung.
7.2. Verborgene Mängel geben erst Recht auf Schadenersatz, wenn sie mit der erforderlichen Schnelligkeit und innerhalb von einer angemessenen Frist gesucht werden , und wenn sie per Einschreiben der EXTROM A.G. CENTRE DES ABRASIFS innerhalb von 48 Stunden nach ihrer Entdeckung und spätestens einen Monat nach der Lieferung mitgeteilt werden. Es wird ausdrücklich erwähnt, dass in der Zwischenzeit mit den Waren nicht hantiert werden darf.
8. MÄNGELRÜGE UND HAFTUNG
Nur schriftliche Mängelrüge, die uns innerhalb von 48 Stunden nach Empfang der Ware zukommen, werden angenommen. Unsere Haftung gilt weder bei natürlicher noch ungewöhnlicher Abnutzung, weder bei unangepasster Behandlung noch bei mangelhafter Wartung. Das Eingehen einer Beschwerde befreit auf keinen Fall den Käufer von seiner Zahlungspflicht.
9. HAFTUNG
Entstehen begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Käufers wegen Gerichtsverfahren gegen ihn und/oder wegen anderer nachweisbarer Umstände, die es ihm erschweren, seinen Verpflichtungen nachzukommen, behält sich der Verkäufer das Recht, von dem Käufer eine bedingungslose Barzahlung zu verlangen.
10. RÜCKGABERECHT
Jede Anfrage soll uns innerhalb von 30 Tagen nach Empfang der Ware zukommen. Die Waren werden erst zurückgenommen, wenn sie unbenutzt geblieben sind und sich in ihrer Originalverpackung befinden. Waren von besonderer Anfertigung, Waren, die nach Maß angefertigt werden oder nicht im Katalog stehen, werden nie zurückgenommen. Sofort bei Empfang der Waren wird eine Kreditnota ausgestellt.
11. GERICHTSSTAND
Das belgische Recht ist allein gültig.
Für alle Rechtsstreitigkeiten sind die Gerichte der Stadt Lüttich zuständig.
EXTROM - CENTRE DES ABRASIFS A.G.
Rue du Charbonnage 11
B 4020 WANDRE – LIEGE